In DHL gibt es je nach Produkt diverse Mögchkeiten. Es könnten bei Versendung in Länder außerhalb der EU über 50 weitere Informationen nötig werden, je nach Art, je nach Produkt usw., um ein Label zu erstellen. Dies ist so derart komplex, dass es sinnvoller ist die Schweiz manuell in DHL umzusetzen. Man müsste hierzu nicht nur DHL erweitern, sondern diverse Daten direkt im Adminartikel zum Produkt hinterlegen, damit diese in einem Label verarbeitet werden könnten. Hinzu kommt, dass sich diese Dinge in DHL immer wieder ändern, Ausnahmen und Kombinationskriterien gibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass beim Zoll immer etwas nicht stimmt, ist hierbei sehr hoch, siehe: z.B. - Jede Sendung muss von einer Handels- oder Proformarechnung begleitet werden - Detaillierte Warenbeschreibung (Handelsbezeichnung, Verwendungszweck, Materialzusammensetzung), die Anzahl und Maßeinheit der Produkte sowie den Warenwert pro Produkt; sofern verfügbar die deutsche Warentarifnummer - Beteiligte Personen/Firmen: Versender, Paketempfänger, ggf. abweichender Importeur/Rechnungsempfänger mit Adresse und, sofern verfügbar Ansprechpartner - Lieferbedingung der Ware inklusive des vereinbarten Übergabeortes (bevorzugte Verwendung der Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer), Art des Geschäftes (z. B. Verkauf, Muster zur Ansicht, Geschenksendung) - Zusätzlich entstandene Kosten, die für die Zollabfertigung maßgeblich und nicht bereits im Rechnungspreis enthalten sind, wie z. B. Verpackungskosten, Frachtkosten, Lohn- und Materialkosten, Lizenzgebühren - Zollabfertigung zum freien Verkehr; auch Rückwarenabfertigung (entgeltpflichtig) - Unverzollter Weitertransport im Versandverfahren T1 oder Übergabe der Sendungsdaten an den Empfänger oder eine Spedition Ihrer Wahl zur endgültigen Zollabfertigung (entgeltpflichtig). Eine unverzollte Weiterleitung an ein Zollamt ist nicht möglich. - Einzelavisierung aller Einfuhrsendungen (entgeltpflichtig) - Weitere entgeltpflichtige besondere Zollabfertigungen - Abfertigung zum freien Verkehr mit mehr als 3 Zolltarifpositionen - Abfertigung zur Wiedereinfuhr als Rückware - Abfertigung zum freien Verkehr nach passiver Veredelung mit INF 2 - Zustellung der Sendung im Versandverfahren T1 an den Empfänger oder einen Spediteur seiner Wahl - Avisierung zur externen Abfertigung in den freien Verkehr (REMOTE/REMCON) - Vorbeschau einer Sendung inkl. Feststellung des Inhaltes und/oder Musterkenntlichmachung - Veterinär- oder pflanzenschutzrechtliche Abfertigung - Abfertigung als Erprobungsware mit Formblatt 0123 - Abfertigung zum freien Verkehr mit CITES (Artenschutz) - Warenwert zwischen 0 und 150 EUR: Alle Sendungen müssen elektronisch angemeldet werden. Diese sind zollfrei, aber es fällt Einfuhrumsatzsteuer an. - Weiterhin können Waren, die bestimmte Kriterien erfüllen, u. a. aufgrund von Regelungen in der Zollbefreiungs-Verordnung abgabenfrei eingeführt werden. Dies sind z. B. - Warenmuster zur Ansicht, sofern besonders hergerichtet oder max. 5 Stück pro Sorte mit einem Gesamtwert von max. 50 EUR - Waren zur unentgeltlichen Verteilung auf Messen - Waren zur Prüfung oder Analyse (Erprobungswaren) - Waren, die innerhalb von 3 Jahren unverändert wieder importiert werden (Rückwaren) - zwischen der EU und zahlreichen Ländern existieren Präferenzabkommen, die eine zollfreie oder vergünstigte Einfuhr für bestimmte Waren ermöglichen. Nachweis durch präferenzielle Ursprungszeugnisse (z. B. EUR.1, EUR-MED) oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die im Original die Sendung begleiten müssen Bitte prüfen Sie Ihre Möglichkeiten über das Portal „Warenursprung und Präferenzen Online“ des deutschen Zolls - Es gelten Sondervorschriften während der Übergangsphase des Registrierten Ausführers für Importe aus und Exporte nach den APS-Ländern. - Einige Gebiete in der EU gehören zwar zum politischen Gebiet, aber nicht zum zollrechtlichen und unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Nicht-EU-Länder. - Weiterhin gibt es Gebiete, die zum zollrechtlichen Gebiet der EU gehören, jedoch nicht zum mehrwertsteuerrechtlichen Gebiet. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen. - Beachten Sie mögliche Verbote und Beschränkungen ... und so weiter und so fort