UST.-ID-Prüfung

USt.-ID Prüfung ist Pflicht

1 Elster
Die sicherste Methode ist, wenn Sie die USt.-ID bei der Zusammenfassenden Meldung in Elster vornehmen. Diese Prüfungen sind korrekt und funktionieren.

2 Bundeszentralamt
Das Bundeszentralamt bietet auch eine Prüfung & Schnittstelle an
https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html
Viele korrekte USt.-IDs können nicht gecheckt werden, da die erwartete Anzahl an Zeichen nicht übereinstimmt. Dieser Check funktioniert daher nicht immer.

3 Schnittstelle
Ähnlich verhält es sich auch mit der Schnittstelle. Wenn der Kunde seine USt.-ID nicht verwenden kann und damit je nach Land 19% oder gar 22% mehr zahlen muss, dann bricht der Kunde seinen Kauf ab und Sie wissen noch nicht einmal etwas davon. Der USt.-ID-Check befindet sich daher in der Adminbestellung und kann im Zuge eines Updateservices über die config aktiviert werden.
XML-RPC-Schnittstelle: https://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/

Voraussetzungen

1. Voraussetzung ist dass unter SHOPINHABER der Admin einen Firmennamen eingetragen hat und seine eigene USt.-ID
Es ist nur eine USt.-ID-Prüfung möglich, wenn auch der Abfragende seine Daten angibt, in dem Fall der Admin.
2. Die USt.-ID-Prüfung ist nur für Ihre Kunden im EU-Ausland möglich. Es wird nur die USt-ID an sich auf Existenz gecheckt.
Auf diese Weise haben Sie ein Vorabcheck für Ihre Steuererklärung mit Elster.


Vorab-Check auf Endkundenseite

1) Siehe hier oben in der Beschreibung funktioniert die Datenbank vom Bundeszentralamt bzw. deren API nicht 100% einwandfrei.
Wenn man diese API nun also auf die Endkundenseite als Pflichtprüfung einbaut, dann bedeutet das, dass einige Stammkunden aus dem europäischen Ausland bei Ihnen nie bestellen können, da die USt.-ID nicht erkennt wird. Aus diesem Grund gibt es bewusst nur die Möglichkeit eines USt.-ID-Checks über das Adminsystem.

2) der zweite Grund, warum wir keine sichtbare Prüfung auf die Endkundenseite stellen ist der, dass eine rote Meldung einer fehlerhaften USt.-ID von Reverse-Charge-Betrügern (die irgendetwas in das USt.-Feld schreiben) erst recht dazu führt, dass diese Kunden eine fremde USt-ID verwenden, welche die API entsprechend als korrekt anerkennt. Auf diese Weise versuchen Kunden eine Bestellung ohne USt. zu generieren. Sie können folglich zwischen Betrug und nIcht Betrug nicht mehr unterscheiden. Die USt.-ID-Prüfung (API) bezieht sich rein auf die USt.-ID. Es gibt also keine Verbindung zum Firmennamen, was Betrug ermöglichst und Sie können es nicht prüfen.

Wir haben daher einen allgemeinen Vorabcheck eingebaut. DIeser Checkt, ob das 1. Zeichen ein Buchstabe ist und es müssen mündestens 8 Zeichen sein.
Auf diese Weise werden Bestellungen mit Browserfunktion-Auto-Fill-In, welche bei Kunden unabsichtlich aktiv ist und Formulare autmatisch ausfüllt, ausversehen ausgefüllte USt.-IDs vermieden. Die Prüfung findet möglichst unsichtbar statt. Der Kunde klickt auf "weiter zur Zusammenfassung" und geht einfach weiter ohne Warnhinweis.
Das USt.-Feld wird geleert, wenn die Kriterien nicht erfüllt. Eine rote Meldung würde dazu führen, dass Reverse-Charge-Betrug gefördert wird oder auch dass Kunden die Warnung mißverstehen und denken, dass das Feld ein Pflichtfeld ist. Diese unsichtbare Prüfung löscht einfach den falschen Eintrag und der Kunde bestellt damit korrekt mit USt..