Händlerbund-API

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Händlerbund-Anleitung
https://wiki.haendlerbund.de/index.php/Schnittstellen-Code_erzeugen#Schnittstellen-Code_generieren
Diesen Schnittstellen-Code (das ist im Grunde ein Passwort) tragen Sie dann in den Shop ein

Systemvoraussetzungen
- PHP-Erweiterung cURL muss serverseitig aktiviert sein
- Javascript muss clientseitig aktiviert sein
- Shop und Datenbank müssen auf den Zeichensatz UTF-8 gestellt sein
- Funktioniert nicht mit Multishops
- Entwickelt und getestet für die Versionen FLOW III ab Version 10

It-Recht-Kanzlei-API V2

Rabattaktion
Kostenfreie API und dauerhaft günstig, wenn Sie über den Partnerlink buchen.
Affiliatelink: it-recht-kanzlei.de/starterpaket

STEP 1
Gehen Sie in den Menüpunkt TOOLS -> SCHNITTSTELLEN zum Abschnitt "Rechtstexte" und erzeugen ein Token (Passwort).
Beim Speichern des Token erscheint der Abschnitt kurz grün.

STEP 2
In Ihrem Account der it-Recht-Kanzlei wählen Sie "Flow Shopsoftware"

STEP 3
API-URL ist Ihre Domain: https://ihredomain.de
Bitte keine URL eintragen, welche nur eine Weiterleitung ist.

STEP 4
Sie kopieren in Ihren Account bei der IT-Recht-Kanzlei das Token ein.
Anschließend können Sie die Texte übertragen.

Warenkorb mit oder ohne Häkchen zu AGB/DS-Bestimmungen?

Unter TOOLS -> FUNKTIONEN können Sie als Admin frei wählen, ob Ihre Kunden den Bestimmungen via Häkchen zustimmen sollen oder nicht.
Dass Häkchen in dem Warenkorb hinzukamen und wieder verschwinden ist historisch bedingt:

Früher gab es keine separate Zustimmung zu einzelnen datenschutzrelevanten Funktionen. Aus diesem Grund musste damals ein Häkchen für Datenschutz und AGB in den Warenkorb, damit der Nutzer diesen Bestimmungen zustimmt.

Es wurde jedoch durch Gerichtsurteile eine globale Zustimmung gekippt und es durfte keine allgemeine Zustimmung mehr geben. Datenschutzrelevante Zustimmungen müssen individuell einstellbar und anhakbar sein, wenn es um Datenübermittlung an Dritter geht. Es gibt daher in der Flow® Shopsoftware den Cookie-Consent-Manager, den Sie unter SEITEN im Button "Cookiepopup" aktivieren können und unter SEITEN -> "Datenschutz" können Sie ein Häkchen im Warenkorb aktivieren, was die Weitergabe an das Versandunternehmen anbelangt.

Was die allgemeinen AGB und allgemeinen Datenschutzbestimmungen anbelangt, so "gelten" die AGBs nach aktuellem Recht und es "gelten" die Datenschutzbestimmungen nach aktuellem Recht. Eine aktive Zustimmung der allgemeinen Bestimmungen ist laut Anwälte somit nicht notwendig und führt zudem zu einer Beweislastumkehr. Der Händlerbund und die It-Recht-Kanzlei empfehlen daher bei Shoptiefenprüfungen, dass Ihr Shop keine allgemeinen AGB/DS-Häkchen mehr im Warenkorb hat. Hierdurch ist das Abmahnrisiko geringer. Es ist aber nicht so, dass Häkchen "verboten" sind. Es ist nur schwierig, dass Sie mit globalen Häkchen für AGB & Datenschutz eine Abmahnhaftung z.B. vom Händlerbund erhalten. Also dass der Händlerbund für Sie haftet. Wenn Sie das wünschen oder eine Tiefenprüfung buchen, sind die Anforderungen deutlich höher.
Daher empfehlen sowohl It-Recht-Kanzlei als auch der Händlerbund, dass die allgemeinen DS-Bedingungen und AGBs nach aktuellem Recht "gelten" und nicht "individuell zu akzeptieren" sind. Das geht aber wiederum nur, seit dem alle individuell notwendigen zuzustimmenden Dinge (Datenübertragungen wie DHL, Marketing, SocialMedia usw.) auch individuell zustimmbar sind, wie es bei der Flow® Shopsoftware korrekt einstellbar ist.

Die Flow® Shopsoftware hat bei Tiefenprüfungen viel Lob über die Genauigkeit und Exaktheit der juristischen Umsetzung erhalten.