Eine Gutschrift & Storno kann verschiedenes bedeuten

Sie haben Ihrem Kunden etwas überwiesen


1.) wenn Sie einen Betrag an Ihren Kunden überwiesen haben, dann ist dies eine Ausgabe wie z.B. Arbeitsmaterial oder ein Schreibblock oder ein Computermonitor.
D.h. solche Gutschriften von überwiesenen Beträgen machen Sie in Ihrer Ausgaben-Buchhaltung, nicht im Shop.

Sie möchten Ihrem Kunden einen Betrag schenken


2.) wenn es darum, dass Sie dem Kunden einen (Gutschrift)Betrag im System hinterlegen, dann "schreiben" sie Ihm keine Gutschrift, sondern hinterlegen diese nur im System, da hier kein Geld geflossen ist.
Diese Gutschrift ist also ähnlich zu sehen wie ein Gutscheinbetrag und findet erst bei der Bestellung Verrechnung.
Sie können Kunden im Kundenkonto unter KUNDEN einen Gutschriftbetrag setzen, welcher dann verrechnet wird. Bleibt etwas übrig wird er abgezogen und beim nächsten Kauf weiterverrechnet.

Gutschrift auf Grund von Widerruf


3) Sollte Ihr Kunde etwas gekauft haben und diesen Kauf widerrufen haben und Sie möchten ihm dafür eine Gutschrift im System hinterlegen, dann erfolgt dies wie bei Punkt 2. Da von Ihnen zum Kunden kein Geld geflossen ist, sondern vom Kunden zu Ihnen geflossen war, so haben Sie das Geld einbehalten. D.h. die Rechnung muss bestehen bleiben, da Sie Umsatz gemacht haben.
Sie schreiben also für sich und Ihren Kunden auf die Rechnung dass der Kauf widerrufen wurde und dieser Betrag als Gutschrift im Kundenkonto hinterlegt wird. Entsprechend wird es bei der nächsten Bestellung verrechnet.
Die "stornierte" Bestellung ist also keine stornierte Rechnung und darf es auch nicht sein, da Geld geflossen ist und zwar vom Kunden zu Ihnen und somit der Steuer unterliegt und als Einnahme (normale Rechnung) versteuert werden muss.

Auf Grund von Widerruf zurücküberwiesen


4a) Ihr Kunde hat bestellt, es ist also Geld vom Kunden zu Ihnen geflossen.
Der Kunde hat widerrufen und Sie überweisen Geld zurück.

Sie klicken nicht auf "stornieren", sondern machen eine Rechnungskorrektur
 -> so haben Sie nur eine Rechnungskorrektur und nicht irgendwo anders noch eine Stornorechnung und der Vorgang ist nachvollziehbar auf einer einzigen Seite
-> So ist dies für Sie auch nach Jahren kinderleicht nachvollziehbar
-> es gibt bei Exporten und Schnittstellen von Grund auf keine Probleme
-> setzen Sie buchhalterisch korrekt den Retourbetrag als Endgeltminderung in die Rechnung. Weitere Infos siehe hier unten das Thema "Endgeltminderung"

4b) Geht es nicht um die Buchhaltung, sondern nur um den Lagerbestand:
Hat ein Kunde noch nichts überwiesen, ist noch kein Geld geflossen. Dann können Sie die Bestellung stornieren. Die Artikel werden automatisch dem Lagerstand zurückgeführt. Der Geldbetrag ist + - 0.
Oder Sie setzen manuell die Artikelmengen und/oder Preise auf 0,-) und haben damit eine 0,- Rechnungskorrektur -> die Kasse stimmt wieder. Den Vorgang schreiben Sie am besten kurz auf die Rechnung in das Freifeld, also z.B.:

Betrag erhalten am: ....
Wegen Widerruf zurücküberwiesen am:...

Rechtliche Information zur Rechnungskorrektur

Hat Ihr Kunde bereits eine Rechnung erhalten und diese muss abgeändert werden, wird buchhalterisch korrekt ein weiteres Dokument erzeugt.
D.h. vor der Änderung der Rechnung speichern Sie Ihre alte Rechnungs-PDF ab und sichern diese.

Seit dem 01.07.2013 müss die neue Rechnung mit „Rechnungskorrektur“, „Stornorechnung“ oder „Korrekturrechnung“ überschrieben werden. Sofern die Rechnungskorrektur nicht mit den vorgenannten Begriffen überschrieben ist, müssen die Betragsvorzeichen negativ, also mit einem „Minus“ gekennzeichnet sein; zudem ist in diesem Fall das Wort „Entgeltminderung“ aufzunehmen.

Quelle: steuerberater-oha.de

Möglichkeit A)
Schreiben Sie unten in die Bestellung in den Kurztext:
"Art-9482012 wurde entfernt.
Entgeltminderung -23.10 Euro"

oder

"Rechnungskorrektur mit Entgeltminderung von -23.10 Euro"

oder Sie fügen einen Endgeltminderungsartikel hinzu wie im Folgenden dargestellt:

Endgeldminderung (Rechnungskorrektur)

1) Kategorie "Buchhaltung" anlegen und deaktivieren
2) Artikel anlegen
3) Artikelname "Entgeldminderung"
4) Negativpreis setzen
5) In der Adminbestellung diesen Entgeldminderungsartikel hinzufügen
6) den Betrag in der Spalte "Preis" anpassen, um den er gemindert werden soll

Bei einer zweiten Entgeltminderung wird einfach dieser Artikel erneut hinzugefügt, der Betrag kann direkt in der Bestellung angepasst werden.
Es muss hierzu also kein neuer Artikel angelegt werden.
Auf diese Weise können auch diverse Dienstleistungen und Zusatzservices angelegt werden, welche Sie immer wieder verwenden können.